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Urteil Grenzen der Verkehrssicherungspflicht
Schlagworte
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht; Aufsichtsversagen; Sturz in Gartenteich des Nachbarn
Leitsatz
Kleinkinder bedürfen ständiger Aufsicht; der Verkehrssicherungspflichtige muß nicht mit einem Aufsichtsversagen rechnen (hier: kein Anspruch des Kleinkindes nach Sturz in den Gartenteich des Nachbarn). (Leitsatz der Redaktion)
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