Urteil Gemietete Fläche
Schlagworte
Gemietete Fläche; Quadratmeterpreis als Kalkulationsgrundlage; Mietminderung; zugesicherte Eigenschaft; vorbehaltlose Zahlung
Leitsatz
1. Ist der Gewerbemietzins auf der Basis der Quadratmeterfläche berechnet und nach dem erkennbaren Willen der Vertragsparteien an eine in bestimmter Weise zu ermittelnde Fläche gebunden, stellt die Fläche eine Kalkulationsgrundlage für den Mietzins dar. Ist die Fläche unzutreffend angegeben, so wird auch die Mietzinsberechnung unzutreffend, so daß der (irrtümlich) überzahlte Betrag nach § 812 Abs. 1 BGB zurückgefordert werden kann.
2. Zahlt der Mieter die Miete jedoch längere Zeit vorbehaltlos, kann konkludent durch die ständige Übung eine Festschreibung der zunächst vereinbarten Miete erfolgen.
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