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Urteil Freistellungsverpflichtung des Vermieters bei extremer Täuschung über Betriebskostenvorschüsse
Schlagworte
Freistellungsverpflichtung des Vermieters bei extremer Täuschung über Betriebskostenvorschüsse
Leitsätze
1. Der Mieter, dessen Betriebskostenvorschüsse bewußt extrem zu niedrig festgesetzt worden sind, hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Freistellung von den Betriebskosten.
2. In diesem Fall muß der Vermieter darlegen, daß der Mieter die Wohnung in Kenntnis des Risikos, erhebliche Nachzahlungen leisten zu müssen, trotzdem gemietet hätte, um den Freistellungsanspruch auszuschalten.
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