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Urteil Fehlen einer Zweckentfremdungsgenehmigung als Mangel
Schlagworte
Fehlen einer Zweckentfremdungsgenehmigung als Mangel
Leitsatz
Die nach der Behördenpraxis ernst zu nehmende Androhung von Zwangsmaßnahmen gegen den Mieter wegen Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot stellt einen Sachmangel dar, der den Mieter berechtigt, einen vereinbarten Gewerbezuschlag einzubehalten. (Leitsatz der Redaktion)
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