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Urteil Erhöhte Gebühr bei GbR als Auftraggeber in Altfällen
Schlagworte
Erhöhte Gebühr bei GbR als Auftraggeber in Altfällen
Leitsatz
Dem Rechtsanwalt steht die Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO zu, wenn das Mandat von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, in dem diese nach allgemeiner Meinung nicht rechtsfähig war. (Leitsatz der Redaktion)
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