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Urteil Bestandskraft des Jahresabrechnungsbeschlusses auch bei Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers
Schlagworte
Bestandskraft des Jahresabrechnungsbeschlusses auch bei Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers
Leitsatz
Legen die Wohnungseigentümer einzelne Posten der Jahresabrechnung im Vertrauen auf eine Erstattungszusage vollständig auf einen einzelnen Wohnungseigentümer um, so ist dieser Abrechnungsbeschluss nur anfechtbar, nicht aber wegen Überschreitung der absoluten Beschlußkompetenz nichtig.
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