Urteil Beschwer für Klage auf Entfernung einer Parabolantenne
Schlagworte
Beschwer für Klage auf Entfernung einer Parabolantenne; optische Beeinträchtigung muß Vermieter nicht dulden
Leitsätze
1. Das Interesse des Mieters am Empfang von zusätzlichen Fernsehprogrammen mit einer Parabolantenne ist auf 5.000 DM zu schätzen.
2. Die Installation einer Parabolantenne auf dem Balkon bedarf der Genehmigung des Vermieters, der optische und ästhetische Veränderungen am Haus nicht einschränkungslos zu dulden hat.
3. Bei Vorhandensein einer Gemeinschaftsantennenanlage muß der Vermieter auch eine relativ geringe optische Beeinträchtigung durch eine Parabolantenne auf dem Balkon (hinter der Balkonverkleidung nur schemenhaft sichtbar) nicht dulden.
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