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Urteil Berufung auf unwirksame gegenseitige Bevollmächtigung
Schlagworte
Berufung auf unwirksame gegenseitige Bevollmächtigung; Kündigung eines Mieters für alle Mieter
Leitsätze
1. Verwendet der Vermieter eine "Vollmacht-Klausel", so darf er sich auf deren Unwirksamkeit nach § 9 AGBG nicht berufen.
2. Der formunwirksame Vertragsbeitritt eines weiteren Mieters läßt die mit den anderen Mietern vereinbarte Vertragsdauer unberührt.
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