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Urteil Berichtigung eines Verwaltungsaktes
Schlagworte
Berichtigung eines Verwaltungsaktes; Berechtigtenfeststellungsbescheid; Firmenbezeichnungsänderung
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der Berichtigung eines Verwaltungsaktes gemäß § 42 VwVfG, wenn in einem Berechtigtenfeststellungsbescheid die Firmenbezeichnung geändert werden soll.
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