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Urteil Bauwerk, Schutzrohr in der Erde als -
Schlagworte
Bauwerk, Schutzrohr in der Erde als -
Leitsatz
Ein in die Erde eingebrachtes Schutzrohr (Länge 80 m, Durchmesser 1 m), durch das eine Feuerlösch ringleitung geführt werden soll, ist ein Bauwerk i. S. von § 638 Abs. 1 BGB.
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