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Urteil Bauhandwerkssicherung nur bis zur Abnahme
Schlagworte
Bauhandwerkssicherung nur bis zur Abnahme; Vorleistung
Leitsatz
Nach § 648 a BGB kann der Werkunternehmer Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen verlangen; mit der Abnahme des Werks sind die Voraussetzungen dafür entfallen.
(Leitsatz der Redaktion)
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