Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Manipulation; Baulandenteignung; Stichtag
Leitsatz
Für den Zeitraum zwischen dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker am 18. Oktober 1989 und der Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR an den ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom 26. Januar 1990 kann die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes der DDR als manipulativ zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantwortet werden. Die Festlegung eines Stichtages, wie der 18. Oktober 1989, kommt insoweit nicht in Betracht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Mai 2000 - BGH V ZR 47/99 - NJW 2000, 2419; vgl. Beschluß vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - ZOV 2001, 360 f.).
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