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Urteil Ausgleichsverbindlichkeit


Schlagworte

Ausgleichsverbindlichkeit; werbendes Unternehmen

Leitsatz

Eine Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsverbindlichkeit kann nur ein noch werbendes Unternehmen treffen. Daher besteht keine Ausgleichsverbindlichkeit, wenn das Unternehmen nach der Rückgabe stillgelegt wird und im Zeitpunkt einer Entscheidung über einen Anpassungsantrag nicht mehr werbend tätig ist.

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