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Urteil Ausgleichsverbindlichkeit
Schlagworte
Ausgleichsverbindlichkeit; werbendes Unternehmen
Leitsatz
Eine Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsverbindlichkeit kann nur ein noch werbendes Unternehmen treffen. Daher besteht keine Ausgleichsverbindlichkeit, wenn das Unternehmen nach der Rückgabe stillgelegt wird und im Zeitpunkt einer Entscheidung über einen Anpassungsantrag nicht mehr werbend tätig ist.
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