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Urteil Anstrich der Außenfenster keine Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Anstrich der Außenfenster keine Schönheitsreparaturen; geltungserhaltende Reduktion
Leitsätze
1. Ein Anstrich der Außenfenster kann dem Mieter nicht als Schönheitsreparatur in AGB überbürdet werden.
2. Zur geltungserhaltenden Reduktion.
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