Urteil Ankündigungspflicht für Aufrechnung des Mieters
Schlagworte
Ankündigungspflicht für Aufrechnung des Mieters; unwirksame Erweiterung der Kündigungsmöglichkeiten wegen Zahlungsverzugs
Leitsätze
1. Eine Klausel, nach der Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht erst nach mindestens einen Monat zuvor erfolgter Ankündigung geltend gemacht werden dürfen, ist mit § 9 AGBG vereinbar.
2. Eine Klausel, nach der die außerordentliche Kündigung des Vermieters zulässig ist, wenn der Mieter mit den Zahlungen des Mietzinses nach fruchtloser Mahnung länger als einen Monat im Rückstand ist, verstößt gegen § 9 AGBG.
3. Ist ein Steuerberater unter Verstoß gegen § 57 StBerG als Geschäftsführer einer GbR tätig und unterzeichnet für diese einen Mietvertrag, liegt in der Regel nur eine abstrakte Gefährdung der Unabhängigkeit des Steuerberaters vor, die die Nichtigkeitssanktion nicht rechtfertigt.
(Leitsatz 3 von der Redaktion)
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