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Urteil Abzug neu für alt bei entfernter Kücheneinrichtung
Schlagworte
Abzug neu für alt bei entfernter Kücheneinrichtung
Leitsatz
Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet.
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