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  1. 16 C 38/89 - Dusche/Austausch gegen Badewanne; Badewanne/Modernisierung; Duldung von Modernisierungsmaßnahmen/Austausch von Dusche gegen Badewanne; Duldungspflicht/gegenüber Modernisierungsmaßnahmen; Mieterhöhung/Modernisierung; Modernisierung/Austausch von Dusche gegen Badewanne
    Leitsatz: 1. Die rechtskräftige Verneinung einer Duldungspflicht gemäß § 541 b Abs. 1 Satz 1 BGB wirkt in die Zukunft. In einem erneuten Prozeß kann der Vermieter jedoch Tatsachen vortragen, die nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses entstanden sind und die geeignet sind, nunmehr eine Duldungspflicht des Mieters zu bejahen. 2. Der Austausch einer Dusche durch eine Badewanne ist keine Wohnwertverbesserung. 3. Eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung auf mehr als das Doppelte des ortsüblichen Zinses ist nicht zumutbar.
    AG Schöneberg
    01.05.1989
  2. 16 C 492/89 - Modernisierungsanspruch des Mieters; Energieverluste an Heizungsrohren; Nachrüstungsverpflichtung des Vermieters
    Leitsatz: Ein Mieter hat keinen Modernisierungsanspruch aus der Heizungsanlagenverordnung mit der Maßgabe, daß der Vermieter verpflichtet ist, Energieverluste an Heizungsrohren eines 1954 errichteten Bauwerks durch Baumaßnahmen zu beseitigen.
    AG Schöneberg
    19.12.1989
  3. 3 C 518/89 - Hammergrundstück; Einfriedungspflicht
    Leitsatz: Zur Einfriedungspflicht bei Hammergrundstück.
    AG Schöneberg
    19.09.1989
  4. 4 C 295/89 - Zurückbehaltungsrecht gegenüber Mieterhöhungsverlangen; Zurückbehaltungsrecht/des Mieters; Mängel/Zurückbehaltungsrecht des Mieters; Mieter/Zurückbehaltungsrecht wegen der Mängel der Mietsache; Mieterhöhungsverlangen/Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln der Mietsache; Mietsache/Mängel als Zurückbehaltungsgrund
    Leitsatz: Dem Mieter steht wegen der in seiner Wohnung unstreitig vorhandenen Mängel ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB auch gegenüber dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach § 2 MHG zu.
    AG Schöneberg
    13.07.1989
  5. 4 C 295/89 - Zurückbehaltungsrecht gegenüber Mieterhöhungsverlangen; Zurückbehaltungsrecht/des Mieters; Mängel/Zurückbehaltungsrecht des Mieters; Mieter/Zurückbehaltungsrecht wegen der Mängel der Mietsache; Mieterhöhungsverlangen/Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln der Mietsache; Mietsache/Mängel als Zurückbehaltungsgrund
    Leitsatz: Einem Mieter kann wegen der in seiner Wohnung unstreitig vorhandenen Mängel ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB gegenüber dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zustehen.
    AG Schöneberg
    30.06.1989
  6. 6 C 249/89 - befristetes Mietverhältnis; Fortsetzung/des befristeten Mietverhältnisses; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b Absatz 1 BGB; befristetes Mietverhältnis/Fortsetzung; Widerspruch/gegen die Fortsetzung des befristeten Mietverhältnisses; Zusammenlegung mehrerer Wohnungen/kein Kündigungsgrund; Kündigung/wegen Zusammenlegung mehrerer Wohnungen; befristetes Mietverhältnis/Widerspruch gegen Fortsetzung; Widerspruchsschreiben/Angabe der Gründe
    Leitsatz: Der Wunsch des Vermieters, die Wohnung des Mieters "mit einer anderen Wohnung" zu vereinigen (hier: zu einer Maisonettewohnung) begründet für sich allein kein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses.
    AG Schöneberg
    01.08.1989
  7. 8 C 217/89 - Heizkostenverteilung bei Mieterwechsel; Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, Verteilung der Heizkosten, Mieterwechsel, Zwischenablesung, Heizgradtagszahlenmethode
    Leitsatz: Sofern eine Zwischenablesung stattgefunden hat, kommt eine Kostenverteilung bei Mieterwechsel nach der Gradtagszahlenmethode jedenfalls nicht in Betracht.
    AG Schöneberg
    22.05.1989
  8. 8 C 217/89 - Heizkostenverteilung bei Mieterwechsel; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Verteilung der Heizkosten; Mieterwechsel; Zwischenablesung; Heizgradtagszahlenmethode
    Leitsatz: Sofern eine Zwischenablesung stattgefunden hat, kommt eine Kostenverteilung bei Mieterwechsel nach der Gradtagszahlenmethode jedenfalls nicht in Betracht.
    AG Schöneberg
    22.05.1989
  9. 15 C 154/89 - Quadratmeterzahl der Wohnung; Mietvertrag
    Leitsatz: 1. Die Differenz zwischen tatsächlicher und im Mietvertrag angegebener Wohnungsgröße begründet keinen Fehler der Mietsache. 2. Die Aufnahme der Quadratmeterzahl der Wohnung in einen Mietvertrag begründet für sich allein keine zugesicherte Eigenschaft. AG Schöneberg, Urteil vom 16. Juni 1989 - 15 C 154/89 -
    AG Schöneberg
    16.06.1989
  10. 14 C 637/88 - Eigenbedarfskündigung; werterhöhende Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Wird in einer Vereinbarung über Mietermodernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen die Eigenbedarfskündigung des Vermieters für die Dauer des Mietverhältnisses ausgeschlossen, so ist der Vermieter hierdurch nicht unangemessen benachteiligt, weil die Maßnahmen werterhöhenden Charakter haben.
    AG Schöneberg
    25.01.1989