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Urteil Quadratmeterzahl der Wohnung
Schlagworte
Quadratmeterzahl der Wohnung; Mietvertrag
Leitsätze
1. Die Differenz zwischen tatsächlicher und im Mietvertrag angegebener Wohnungsgröße begründet keinen Fehler der Mietsache.
2. Die Aufnahme der Quadratmeterzahl der Wohnung in einen Mietvertrag begründet für sich allein keine zugesicherte Eigenschaft.
AG Schöneberg, Urteil vom 16. Juni 1989 - 15 C 154/89 -
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