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Suchergebnis Urteilssuche (561 - 570 von 573)

  1. 6 C 275/89 - überhöhter Wohnbedarf; Eigenbedarf; Besuch; Wohnen
    Leitsatz: 1. Eine Eigenbedarfskündigung ist wegen überhöhten Wohnbedarfs unwirksam, wenn die Tochter des Vermieters als Studienanfängerin am Studienort in einem geräumigen Einfamilienhaus mit Garten allein wohnen soll. 2. Gelegentlicher Besuch ist kein "Wohnen" im Rechtssinne, auf das Eigenbedarf gestützt werden könnte.
    AG Bonn
    05.09.1989
  2. 6 C 463/89 - Tierhaltung; Katze; Gesundheitsgefährdung; Allergie
    Leitsatz: Eine Katzenallergie des Vermieters rechtfertigt die Untersagung der Katzenhaltung durch den Mieter nur bei konkreter Gesundheitsgefährdung.
    AG Bonn
    12.12.1989
  3. 8 C 191/89 - Geräuschbelästigung durch Tiefgarage; Tiefgarage, Geräuschbelästigung durch -; Mietminderung wegen Geräuschbelästigung
    Leitsatz: Der Mieter, der in eine über einer Tiefgarageneinfahrt liegende Wohnung zieht, muß in gewisser Weise mit Geräuschbelästigungen rechnen und ist zur Mietminderung nicht berechtigt.
    AG Bonn
    20.10.1989
  4. 6 C 281/89 - Gemeinschaftsantenne, Fernsehempfang, Breitbandkabelanschluß, Konkurrenzschutz
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Gemeinschaftsantenne auf eigene Kosten auf den Empfang privater Fernsehsender umzurüsten. 2. Hat der Vermieter die Wohnanlage durch einen privaten Betreiber an das Breitbandkabel anschließen lassen, und enthält der Vertrag mit dem Betreiber Konkurrenzschutz, ist die Erweiterung des Gemeinschaftsantennenempfangs dem Vermieter rechtlich unmöglich.
    AG Bonn
    19.09.1989
  5. 38 C 269/89 - Betriebskosten; Heizungseinbau; Umlage bei nachträglich eingebauter Gasetagenheizung; Immissionsschutzmessungskosten; Wartungskosten
    Leitsatz: Der Mieter hat die Kosten der Immissionsschutzmessung und der Wartung der nachträglich in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung nach Treu und Glauben auch dann zu zahlen, wenn diese Ko-sten im schriftlichen Mietvertrag keine Erwähnung finden.
    AG Bochum
    30.08.1989
  6. 16 Wx 26/90 - Miteigentümer; Sondereigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Terrasse; Restaurationsbetrieb
    Leitsatz: 1. Ein Miteigentümer darf von seinem Sondereigentum nur in solcher Weise Gebrauch machen, daß keinem der anderen Wohnungseigentümer dadurch über das bei einem geordneten Zusammenleben un-vermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. 2. Ist der Teilungserklärung über die Zweckbestimmung einer Terrasse nichts zu entnehmen, so folgt daraus nicht, daß sie ohne weiteres als eine den im angrenzenden Bereich betriebenen Restaurationsbetrieb erweiternde Fläche genutzt werden darf.
    AG Birkenfeld
    21.05.1989
  7. 23 C 223/89 - fristlose Kündigung; Räumungsklage; Kosten; Verzug; Räumungsanspruch; Klagezustellung; Zahlungsklage; Klageänderung
    Leitsatz: Der Vermieter kann die Kosten der unmittelbar nach seiner fristlosen Kündigung erhobenen Räumungsklage nicht vom Mieter ersetzt verlangen, wenn die Räumung vor Zustellung der Klage erfolgt ist.
    AG Bergisch Gladbach
    27.09.1989
  8. 3 C 937/88 - Sittenwidrigkeit; Räumungsvereinbarung
    Leitsatz: Eine individualvertragliche Vereinbarung, daß der Mieter eine bei Anmietung vorhandene Einrichtung der Mietsache bei seinem späteren Auszug zu beseitigen habe, ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn sich der Mieter über die Kosten der Maßnahme irrt.
    AG Bad Vilbel
    02.06.1989
  9. 2 C 1614/ 88 - Schlagworte: Kostenpauschale; Weitervermietungsaufwand; Pauschale; Insertionskosten; Abrechnung; Wohnungsabnahmekosten
    Leitsatz: Die formularvertragliche Vereinbarung einer pauschalen Kostenübernahme des Vermietungsaufwandes durch den Mieter bei einverständlicher Beendigung des Mietvertrags ist wirksam, wenn dem Mieter der Nachweis geringerer Kosten offen bleibt und die Pauschale angemessen ist.
    AG Bad Homburg
    07.08.1989
  10. 3 C 1700/89 - Wohnungsvermittlungsgesetz, Vermittlungsprovision, Maklerprovison, Verwaltung von Wohnungseigentum
    Leitsatz: Verwaltet der WEG-Verwalter auch das Sondereigentum des Wohnungseigentümers, so hat er keinen Anspruch auf Maklerprovision, wenn er den Abschluß von Mietverträgen mit diesem Wohnungseigentümer vermittelt.
    AG Augsburg
    08.06.1989