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  1. 5 C 4/89 - Mietgebrauch; Abstellen eines Fahrzeuges auf dem Hof
    Leitsatz: Die Benutzung eines Hofs zum Abstellen eines Fahrzeuges gehört eben nicht mehr mit zum normalen Gebrauch einer Wohnung.
    AG Schöneberg
    15.02.1989
  2. 1 BvR 1131/87 - Verwertung des Mietobjekts durch Verkauf; Kündigungsschutz; Mieterschutz; Eigentumsbeschränkung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; berechtigtes Interesse des Vermieters; Vermieterinteressen; Verwertung; wirtschaftliche; Verkauf des Mietobjekts
    Leitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß der Gesetzgeber in § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB das Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum davon abhängig gemacht hat, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks hindert und er dadurch erhebliche Nachteile erleidet. 2. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verbietet, den beabsichtigten Verkauf des Grundstücks vom Anwendungsbereich des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB auszunehmen und eine Kündigung erst dann durchgreifen zu lassen, wenn der Eigentümer andernfalls in Existenznot gerät.
    BVerfG
    14.02.1989
  3. 1 BvR 1131/87 - Verwertung des Mietobjekts durch Verkauf; Kündigungsschutz; Mieterschutz; Eigentumsbeschränkung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, berechtigtes Interesse des Vermieters; Vermieterinteressen; Verwertung, wirtschaftliche; Verkauf des Mietobjekts
    Leitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß der Gesetzgeber in § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB das Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum davon abhängig gemacht hat, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks hindert und er dadurch erhebliche Nachteile erleidet. 2. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verbietet, den beabsichtigten Verkauf des Grundstücks vom Anwendungsbereich des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB auszunehmen und eine Kündigung erst dann durchgreifen zu lassen, wenn der Eigentümer andernfalls in Existenznot gerät.
    BVerfG
    14.02.1989
  4. 1 BvR 308/88; 1 BvR 336/88; 1 BvR 356/88 - Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Kündigung
    Leitsatz: § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dahin aus zulegen, daß die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist.
    BVerfG
    14.02.1989
  5. 1 BvR 308/88; 1 BvR 336/88; 1 BvR 356/88 - Eigenbedarfskündigung, Wohnbedarfsbewertung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarfskündigung; Eigentumsbeschränkung; Wohnbedarf des Vermieters, Eigenentscheidung; Mieterschutz; Kündigungsschutz; Berechtigte Interessen d. Vermieters
    Leitsatz: § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dahin auszulegen, daß die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist.
    BVerfG
    14.02.1989
  6. 2 C 505/88 - Wohnraummietvertrag; Heilpraktikerpraxis, Schwerpunktnutzung
    Leitsatz: Das Betreiben einer Heilpraktikerpraxis in 2 1/2 Zimmern einer 5 1/2-Zimmer-Wohnung läßt die Annahme zu, daß zwischen den Mietvertragsparteien die Nutzung als Gewerberaum im Vordergrund steht.
    AG Tiergarten
    14.02.1989
  7. 7 C 691.88 - Kündigung wegen berechtigten Interesses; Mietvertrag mit e.V.; Mischmietverhältnis über erhebliche Wohnraumnutzung; Mieterwiderspruch; Kündigungsschutz
    Leitsatz: In einem mit einem eingetragenen Verein abgeschlossenen Mietvertrag, der nicht die Voraussetzungen eines Wohnraummietverhältnisses erfüllt, können trotzdem durch schlüssiges Verhalten die Kündigungsvorschriften für Wohnraummietverhältnisse vereinbart worden sein.
    AG Neukölln
    14.02.1989
  8. 12 C 847/88 - Altbaumietrecht; Stichtagsmietenauskunft; Schadensbeseitigungsvorschuss
    Leitsatz: 1. Der Mieter einer nach dem 31.12.1987 gemieteten ehemaligen preisgebundenen Altbauwohnung hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Bekanntgabe der letzten Stichtagsmiete und der sich daran anschließenden Mietpreisentwicklung. 2. Wenn der Mieter nicht berechtigt ist, einen Schaden selbst zu be-seitigen, kann er hierfür auch keinen Vorschuß vom Vermieter begehren.
    AG Schöneberg
    10.02.1989
  9. 21 bC 184/88 - Maklerprovision; Maklerprovision/Wohnungsvermittlung; Wohnungsvermittlung/Maklerprovision; Interessenkonflikt/Maklerprovision; Maklerprovision/Interessenkonflikt zwischen Makler und Dritten
    Leitsatz: Ein Maklerlohnanspruch kann nicht entstehen, wenn ein deutlicher für den Auftraggeber nicht offengelegter und erkennbarer Interessenkonflikt zwischen Makler und anderem Vertragspartner vorhanden ist, der eine sachgerechte Wahrung der Interessen des Auftraggebers nicht erwarten läßt.
    AG Charlottenburg
    09.02.1989
  10. 62 S 338/88 - Wertverbesserungszuschlag; Entscheidung nach neuem Recht; Mietzinserhöhung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietpreisbindung; Aufhebung; Wertverbesserungszuschlag, Entscheidung durch Zivilgericht; Preisvorschriften, Außerkrafttreten; Ausschlußfrist
    Leitsatz: Nach Außerkrafttreten der Preisvorschriften entscheiden die Zivilgerichte sowohl über den Grund als auch über die Höhe des Wertverbesserungszuschlages.
    LG Berlin
    09.02.1989