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5 C 4/89 - Mietgebrauch; Abstellen eines Fahrzeuges auf dem HofLeitsatz: Die Benutzung eines Hofs zum Abstellen eines Fahrzeuges gehört eben nicht mehr mit zum normalen Gebrauch einer Wohnung.AG Schöneberg15.02.1989
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1 BvR 1131/87 - Verwertung des Mietobjekts durch Verkauf; Kündigungsschutz; Mieterschutz; Eigentumsbeschränkung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; berechtigtes Interesse des Vermieters; Vermieterinteressen; Verwertung; wirtschaftliche; Verkauf des MietobjektsLeitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß der Gesetzgeber in § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB das Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum davon abhängig gemacht hat, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks hindert und er dadurch erhebliche Nachteile erleidet. 2. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verbietet, den beabsichtigten Verkauf des Grundstücks vom Anwendungsbereich des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB auszunehmen und eine Kündigung erst dann durchgreifen zu lassen, wenn der Eigentümer andernfalls in Existenznot gerät.BVerfG14.02.1989
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1 BvR 1131/87 - Verwertung des Mietobjekts durch Verkauf; Kündigungsschutz; Mieterschutz; Eigentumsbeschränkung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, berechtigtes Interesse des Vermieters; Vermieterinteressen; Verwertung, wirtschaftliche; Verkauf des MietobjektsLeitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß der Gesetzgeber in § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB das Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum davon abhängig gemacht hat, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks hindert und er dadurch erhebliche Nachteile erleidet. 2. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verbietet, den beabsichtigten Verkauf des Grundstücks vom Anwendungsbereich des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB auszunehmen und eine Kündigung erst dann durchgreifen zu lassen, wenn der Eigentümer andernfalls in Existenznot gerät.BVerfG14.02.1989
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1 BvR 308/88; 1 BvR 336/88; 1 BvR 356/88 - Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; KündigungLeitsatz: § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dahin aus zulegen, daß die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist.BVerfG14.02.1989
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1 BvR 308/88; 1 BvR 336/88; 1 BvR 356/88 - Eigenbedarfskündigung, Wohnbedarfsbewertung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarfskündigung; Eigentumsbeschränkung; Wohnbedarf des Vermieters, Eigenentscheidung; Mieterschutz; Kündigungsschutz; Berechtigte Interessen d. VermietersLeitsatz: § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dahin auszulegen, daß die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist.BVerfG14.02.1989
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2 C 505/88 - Wohnraummietvertrag; Heilpraktikerpraxis, SchwerpunktnutzungLeitsatz: Das Betreiben einer Heilpraktikerpraxis in 2 1/2 Zimmern einer 5 1/2-Zimmer-Wohnung läßt die Annahme zu, daß zwischen den Mietvertragsparteien die Nutzung als Gewerberaum im Vordergrund steht.AG Tiergarten14.02.1989
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7 C 691.88 - Kündigung wegen berechtigten Interesses; Mietvertrag mit e.V.; Mischmietverhältnis über erhebliche Wohnraumnutzung; Mieterwiderspruch; KündigungsschutzLeitsatz: In einem mit einem eingetragenen Verein abgeschlossenen Mietvertrag, der nicht die Voraussetzungen eines Wohnraummietverhältnisses erfüllt, können trotzdem durch schlüssiges Verhalten die Kündigungsvorschriften für Wohnraummietverhältnisse vereinbart worden sein.AG Neukölln14.02.1989
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12 C 847/88 - Altbaumietrecht; Stichtagsmietenauskunft; SchadensbeseitigungsvorschussLeitsatz: 1. Der Mieter einer nach dem 31.12.1987 gemieteten ehemaligen preisgebundenen Altbauwohnung hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Bekanntgabe der letzten Stichtagsmiete und der sich daran anschließenden Mietpreisentwicklung. 2. Wenn der Mieter nicht berechtigt ist, einen Schaden selbst zu be-seitigen, kann er hierfür auch keinen Vorschuß vom Vermieter begehren.AG Schöneberg10.02.1989
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21 bC 184/88 - Maklerprovision; Maklerprovision/Wohnungsvermittlung; Wohnungsvermittlung/Maklerprovision; Interessenkonflikt/Maklerprovision; Maklerprovision/Interessenkonflikt zwischen Makler und DrittenLeitsatz: Ein Maklerlohnanspruch kann nicht entstehen, wenn ein deutlicher für den Auftraggeber nicht offengelegter und erkennbarer Interessenkonflikt zwischen Makler und anderem Vertragspartner vorhanden ist, der eine sachgerechte Wahrung der Interessen des Auftraggebers nicht erwarten läßt.AG Charlottenburg09.02.1989
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62 S 338/88 - Wertverbesserungszuschlag; Entscheidung nach neuem Recht; Mietzinserhöhung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietpreisbindung; Aufhebung; Wertverbesserungszuschlag, Entscheidung durch Zivilgericht; Preisvorschriften, Außerkrafttreten; AusschlußfristLeitsatz: Nach Außerkrafttreten der Preisvorschriften entscheiden die Zivilgerichte sowohl über den Grund als auch über die Höhe des Wertverbesserungszuschlages.LG Berlin09.02.1989