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Urteil Amtshaftung der BSR wegen Verletzung der Streupflicht


Schlagworte

Amtshaftung der BSR wegen Verletzung der Streupflicht

Leitsatz

Stürzt der Geschädigte an einer nicht winterdienstpflichtigen, nicht gestreuten schnee- und eisglatten Stelle (hier: Parkplatzzufahrt), kann eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Winterdienstpflichtigen darin liegen, dass er seiner in der Umgebung der Stelle bestehenden Winterdienstpflicht (hier: auf einem öffentlichen Parkplatz und angrenzenden Gehwegen) nicht nachgekommen ist. In einem solchen Fall kommen dem Geschädigten trotz feststehender Verkehrssicherungspflichtverletzung die Grundsätze des Anscheinsbeweises nur dann zugute, wenn von einem dafür erforderlichen typischen Geschehensablauf auszugehen ist (Bestätigung von und Abgrenzung zu KG, Urteil vom 2. Juni 2015 - 7 U 102/14 -, juris Rn. 16 f. = GE 2015, 1459).

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