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  1. 9 U 56/14 - Amtshaftung der BSR wegen Verletzung der Streupflicht
    Leitsatz: ..., Urteil vom 2. Juni 2015 - 7 U 102/14...
    KG
    19.04.2016
  2. 1 U 15/91 - Vormerkung für Rückübertragungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Veräußerungsverbot gegen Verfügungsberechtigten; Belastungsverbot für Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Verfügungsverbot über restitutionsbelastetes Grundstück; Machtmissbrauch durch Aufbau-Enteignung; Seilschaftshandeln
    Leitsatz: 1. Ein Rückübertragungsanspruch nach § 3 Abs. 1 VermG kann nicht im Wege der Eintragung einer Vormerkung gesichert werden. 2. Zur Sicherung des schuldrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus § 3 Abs. 3 VermG ist der Erlaß eines gerichtlichen Veräußerungs- und Belastungsverbotes mit dinglicher Wirkung grundsätzlich zulässig. 3. Die ordnungsgemäße Anmeldung eines Rückübertragungsanspruches allein kann noch nicht den im Wege eines gerichtlichen Verfügungsverbotes sicherungsfähigen gesetzlichen Unterlassungsanspruch begründen; dafür bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung des Rückübertragungsanspruches selbst und dessen Gefährdung. An Darlegung und Glaubhaftmachung sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. 4. Ein Anhaltspunkt dafür, daß eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz dennoch von dem Regelungsbereich des § 1 Abs. 2 und/oder Abs. 3 VermG erfaßt wird, liegt vor, wenn der Alteigentümer glaubhaft gemacht hat, vom Enteignungsverfahren keine Kenntnis erlangt zu haben; insofern scheidet die Möglichkeit einer Enteignung durch Machtmißbrauch nicht von vornherein aus. 5. Zum Seilschaftshandeln.
    BezG Gera
    19.11.1991
  3. VII ZR 206/09 - Mängelbeseitigungskosten nur durch Vorauszahlungsbürgschaft gedeckt; Bürgschaft; Sicherheit; Zahlung nach Baufortschritt; Haftung des Notars; Mängel
    Urteil: ...Mit Urteil vom 9. Dezember 2010...
    BGH
    09.12.2010
  4. IX ZB 45/05 - Insolvenzverwalter; Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters nicht vom Insolvenzverwalter anfechtbar; Beschwerde; Rechtsbeschwerde
    Der Fall: ...(vgl. dazu u. a. Gemeinhardt GE 2007, 408...
    BGH
    01.02.2007
  5. VG 29 K 25.13 - Entschädigung für Beteiligung ausländischer Gesellschafter an der Löwenbrauerei - Böhmisches Brauhaus AG -; Freistellung von ausländischen Geschäftsanteilen
    Leitsatz: 1. Eine Entschädigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz ist auch für zunächst freigestellte Beteiligungen von ausländischen Gesellschaftern an den enteigneten Unternehmensträgern zu gewähren. 2. Eine Entschädigung für freigestellte ausländische Anteile an Gesellschaften ist unabhängig davon zu gewähren, ob der Unternehmensträger als solcher oder nur im Osten belegene Vermögenswerte des Unternehmens enteignet wurden. 3. Von einer Freistellung ausländischer Anteile ist dann auszugehen, wenn der Listenenteignung zu entnehmen ist, dass die Enteignung nicht die ausländischen Anteile, sondern nur deutsche Anteile umfassen sollte. 4. Eine Entschädigung ist nicht nur für freigestellte Beteiligungen von natürlichen, sondern auch für diejenige von juristischen Personen zu gewähren. 5. Die Entschädigung bestimmt sich nach dem 1,3fachen des im Hauptfeststellungszeitraum vor der Schädigung zuletzt festgestellten Einheitswertes, Ersatzeinheitswertes oder des Reinvermögens. 6. Anspruchsverpflichteter ist derjenige, der den enteigneten Vermögenswert erhalten hat. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    31.01.2013
  6. 1 K 964/11 - Berechtigter, Grundstücksbegriff, Anwartschaftsrecht, Vermögenswert, Anteil am ungetrennten Hofraum, Liegenschaftskataster, entschädigungslose Enteignung, unlautere Machenschaft
    Leitsatz: 1. Ein dingliches Anwartschaftsrecht als nach dem Vermögensgesetz geschützter Vermögenswert kann nur an einem katastermäßig erfassten und im Grundbuch eintragungsfähigen Grundstück erfolgen.2. Ein im Grundbuch eingetragener „Anteil am ungetrennten Hofraum“ bezieht sich auf Grundstücke im Innenstadtbereich, die zwar hinsichtlich ihrer Außengrenzen, nicht aber hinsichtlich der einzelnen Anteile hieran vermessen und katastermäßig erfasst wurden. Fehlen Katasterangaben, ist ein „Anteil am ungetrennten Hofraum“ im grundbuchrechtlichen Sinne nicht eintragungsfähig. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Leipzig
    15.01.2014
  7. VG 4 K 506.10 - Entschädigung für Anteile an einem besatzungshoheitlich enteigneten ausländischen Unternehmen; Enteignungsverbot; Listenenteignung; Freistellung von Anteilen; Verzicht auf Beteiligung; SMAD-Befehl Nr. 447; Deutsche Wirtschaftskommission; faktische Enteignung; Restgesellschaft; Spaltgesellschaft; ausgleichsbedürftiger Schaden
    Leitsatz: 1. Ein Entschädigungsanspruch nach § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG setzt nicht nur voraus, dass der Anspruchsteller im Zeitpunkt der besatzungshoheitlichen Enteignung eine Beteiligung an dem betroffenen Unternehmen gehalten hat, sondern auch, dass er sich dieser Beteiligung nicht entledigt hat. 2. Wenn eine Gesellschaft, die ihr im Beitrittsgebiet belegenes Vermögen verloren hat, hinsichtlich des außerhalb dieses Gebietes belegenen Vermögens werbend tätig ist, ist die fortexistierende Gesellschaft Berechtigte. 3. An einem ausgleichsbedürftigen Wertverlust fehlt es, wenn sich der Anspruchsteller und der Rechtsnachfolger des enteigneten Unternehmens bereits vor der Enteignung über die Übertragung der Beteiligungsrechte und die Gegenleistung geeinigt haben. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    17.01.2014
  8. IX ZR 130/16 - Gläubigerbenachteiligung bei Kündigung eines Aufwendungsdarlehens durch die IBB wegen Insolvenz des Darlehensnehmers
    Leitsatz: 1. Wird ein unverzinsliches Darlehen wegen Vermögensverfalls gekündigt, liegt die Gläubigerbenachteiligung im Wegfall der gesetzlichen Abzinsung.  2. Die Anfechtung einer Rechtshandlung wegen des Ermöglichens einer Befriedigung setzt nicht voraus, dass der Insolvenzgläubiger nachfolgend außerhalb des Insolvenzverfahrens die Befriedigung erlangt hat. 
    BGH
    12.01.2017
  9. V ZR 63/09 - Frist für die Geltendmachung des Verbilligungsabschlages; Geltung der 10-jährigen Verjährungsfrist nach § 196 BGB; Wahlrecht zwischen Wiederkaufsrecht und Nachzahlungsanspruch
    Leitsatz: Im Anwendungsbereich des Verwaltungsprivatrechts scheidet ein Rückgriff auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 Satz 2, 48 Abs. 4 VwVfG aus (Abgrenzung zu dem Senatsurteil v. 21. Juli 2006, V ZR 158/05, WM 2006, 2101, 2103).
    BGH
    06.11.2009
  10. V ZR 142/14 - Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts, Verkauf einer schimmelbefallenen Eigentumswohnung, Anfechtungserklärung, arglistige Täuschung, stillschweigende Kundgabe eines Bestätigungswillens
    Leitsatz: Die Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts gemäß § 144 Abs. 1 BGB schließt als solche etwaige Schadensersatzansprüche des Anfechtungsberechtigten nicht aus. Allerdings liegt in der Bestätigungserklärung in aller Regel ein konkludentes - von dem Anfechtungsgegner anzunehmendes - Angebot des Bestätigenden auf Abschluss eines Erlassvertrages bezogen auf solche Schadensersatzansprüche, die darauf zielen, ihn wegen des die Anfechtung begründenden Umstandes so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag nicht zustande gekommen wäre.
    BGH
    04.12.2015