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Suchergebnis Urteilssuche (10 Urteile)

  1. V ZR 62/14 - Duldung des (neuen) Eigentümers von Versorgungsleitungen
    Leitsatz: ...Grundstücks (BGH, V ZR 35/05); ist im...
    BGH
    08.05.2015
  2. V ZR 39/23 - Maßgeblichkeit der verlängerten Frist
    Leitsatz: Hat das Berufungsgericht die Begründungsfrist bis zu einem konkret bezeichneten Tag verlängert, kommt es auf den Beginn der verlängerten Frist nicht an, weil das Ende der Frist konkret feststeht. Verlängert der Vorsitzende die Berufungsbegründungsfrist für eine kürzere Zeit als beantragt, liegt darin zugleich die stillschweigende Ablehnung des weitergehenden Antrags; die Verlängerungsverfügung ist maßgeblich für die notwendige Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist.(Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    25.10.2023
  3. I ZR 68/15 - Widerruf von im Fernabsatz mit Verbrauchern geschlossenen Maklerverträgen, Fernkommunikationsmittel
    Der Fall: ...Im Verfahren I ZR 30/15 wird der...
    BGH
    07.07.2016
  4. III ZR 273/16 - Verjährung, Aufwendungsersatzanspruch für Abriss einer auf mehreren Grundstücken stehenden Brücke einer stillgelegten Eisenbahn
    Leitsatz: .... Oktober 1999 - III ZR 319/98, BGHZ 143, 9 und...
    BGH
    05.07.2018
  5. IX ZR 122/94 - Notarhaftung; Belehrung über Nutzung nur als Wochenendgrundstück; Primärhaftung bei Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung gegen anderen Schädiger; Subsidiaritätsklausel
    Leitsatz: 1. Muß der Notar bei der Beurkundung eines Kaufvertrages über ein "Hausgrundstück" davon ausgehen, daß die Käufer das Grundstück zum ständigen Bewohnen erwerben wollen, hat er sie grundsätzlich zu warnen, falls er erfährt, daß das Grundstück baurechtlich nur als Wochenendgrundstück genutzt werden darf. 2. Verzichtet der durch eine fahrlässige Pflichtverletzung des Notars Geschädigte in einem mit einem anderen Schädiger abgeschlossenen Vergleich teilweise auf Schadensersatzansprüche, kann sich der Notar auf die Subsidiarität seiner Haftung nicht berufen, wenn dem Geschädigten die weitere Rechtsverfolgung gegenüber dem anderen Schädiger nicht zuzumuten war.
    BGH
    22.06.1995
  6. VIII ZR 323/14 - Erlöschen eines Mietverhältnisses durch Konfusion bei nachträglichem Eigentumserwerb
    Leitsatz: a) Ein Mietverhältnis kann nicht wirksam entstehen, wenn auf Gebrauchsnutzerseite eine Person beteiligt ist, die zugleich Vermieterstellung einnimmt, und es erlischt durch Konfusion, wenn der Mieter nachträglich das mit dem Recht zur Gebrauchsnutzung verbundene Eigentum an der Mietsache erwirbt.b) Eine vom Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB vorzunehmende Gebrauchsüberlassung erfordert in Fällen, in denen - wie bei der Raummiete - der Gebrauch der Mietsache notwendig deren Besitz voraussetzt, über die Gestattung/Duldung eines (Mit-) Gebrauchs oder die bloße Einräumung der Möglichkeit zum (Mit-) Gebrauch hinaus die Verschaffung des ungestörten alleinigen Besitzes an den Mieter, damit dieser die Mietsache ausschließlich, und zwar auch unter Ausschluss des Vermieters, benutzen kann. c) Einem Mieter, der seine in Wohnungseigentum umgewandelte Mietwohnung durch Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 577 BGB) erwirbt, wird dadurch unter Ersetzung der bisherigen mietvertraglichen Nutzungsrechte eine nunmehr dem Inhalt des Kaufvertrags entsprechende Rechtsposition verschafft. Demgemäß kann sich der Wohnungserwerber gegenüber den anderen Wohnungseigentümern grundsätzlich nicht auf fortbestehende Nutzungsbefugnisse aus dem erloschenen Mietverhältnis berufen, die mit der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung nicht in Deckung zu bringen sind.
    BGH
    27.04.2016
  7. XI ZR 104/08 - Bauherrenmodell, Erwerbermodell, arglistige Täuschung, Vermittlungsprovision, Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag
    Leitsatz: a) Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muss die finanzierende Bank den kreditsuchenden Kunden auf eine von ihr erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovisionen ungefragt hinweisen.b) Zur arglistigen Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines sogenannten „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags“. c) Zur Auslegung eines formularmäßigen „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags“.
    BGH
    29.06.2010
  8. BLw 1/99 - LPG; Schadensersatz; Werterhaltungspflicht; Nutzungsvertrag; Gebäudeeinbringung
    Leitsatz: ...Nutzungsvertrages geschah (Ergänzung zu Senatsbeschl. v...
    BGH
    26.10.1999
  9. 2 O 32/21 - Verdienstausfall des vollmachtlos eingesetzten WEG-Verwalters
    Leitsatz: 1. Auch derjenige, der im Namen einer noch nicht vorhandenen juristischen Person ohne Vertretungsmacht vertragliche Vereinbarungen trifft, ist vollmachtloser Vertreter. 2. Die nur fahrlässige Unkenntnis des anderen Teils von der noch fehlenden Existenz einer vertretenen Wohnungseigentümergemeinschaft lässt den Honoraranspruch des unwirksam beauftragten Verwalters nach § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht entfallen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Neuruppin
    15.04.2021
  10. I-10 U 46/03 - Konkludenter Mietaufhebungsvertrag; Beweislast des Vermieters für ordnungsgemäße Übergabe; unzulässige Klausel über Abschleifen von Parkett im Wohnraummietvertrag
    Leitsatz: 1. Eine uneingeschränkt eingelegte Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil richtet sich im Zweifel gegen alle erfolgreichen Streitgenossen. Ist nur der an erster Stelle des Urteilsrubrums stehende Streitgenosse als Berufungsbeklagter genannt, so ist das Urteil auch gegenüber den anderen angefochten, außer wenn die Berufungsschrift eine Beschränkung erkennen läßt. 2. Eine unwirksame oder zur Unzeit ausgesprochene Kündigung kann grundsätzlich nicht in ein Angebot auf Vertragsaufhebung umgedeutet werden. 3. Nimmt der Vermieter die vorzeitige Kündigung ausdrücklich an, so bietet er damit regelmäßig seinerseits dem Mieter die Aufhebung des Vertrages an. In der stillschweigenden Hinnahme dieser Erklärung durch den Mieter kann in solchen Fällen die Annahme eines Vertragsangebots liegen. 4. Die Klausel "Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform" bezieht sich nicht auf den Abschluß eines Mietaufhebungsvertrags. 5. Der Vermieter muß den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen. 6. Die Klausel, "Der Mieter übernimmt die Mieträume in dem vorhandenen und ihm bekannten Zustand nach eingehender Besichtigung ... als vertragsgemäß, insbesondere als in jeder Hinsicht bezugsfertig und unbeschädigt mit folgenden Ausnahmen ..." verstößt gegen § 11 Nr. 15 b AGBG. 7. Der Vermieter zweier Mietshäuser ist Unternehmer i. S. d. §§ 14 Abs. 1 BGB, 24 a AGBG. 8. Eine Vertragsklausel, die das Abschleifen und Versiegeln des Parketts dem Wohnraummieter auferlegt, ist wegen unangemessener Benachteiligung und unabhängig von der vereinbarten Ausführungsfrist gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam. 9. Kratzer und Schmarren im Parkett des Eingangsbereichs einer Wohnung sind grundsätzlich vertragsimmanent und als vertragsgemäße Abnutzung zu behandeln. 10. Kann der Vermieter über die Kaution abrechnen, ist der Rückzahlungsanspruch auch dann fällig, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine sechs Monate verstrichen sind.
    OLG Düsseldorf
    16.10.2003