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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 32)
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8 S 7/23 - Formal unwirksame Mieterhöhung in winziger SchriftgrößeLeitsatz: Wird eine Mieterhöhungsklage in einer Schriftgröße von 4 bis 5 Punkt abgegeben und das Schriftbild auch nicht durch eine besondere Schärfe des Druckbildes ausgeglichen, ist sie formal unwirksam, weil es an einer ausreichenden Lesbarkeit fehlt.(Leitsatz der Redaktion)LG Darmstadt28.05.2024
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VIII ZR 7/23 - Befristeter Mietvertrag mit ausländischer BotschaftLeitsatz: Zum Vorliegen eines Binnensachverhalts i.S.v. Art. 3 Abs. 3 Rom l-VO bei einem Mietvertrag über eine im Inland gelegene Mietwohnung.BGH29.11.2023
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2-13 T 7/23 - Verwalterbestellung durch Beschlussersetzungsklage in Zweier-GdWELeitsatz: Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Verwalterbestellung im Wege einer Beschlussersetzungsklage besteht in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft nicht, wenn der Kläger über die Stimmenmehrheit in der Versammlung verfügt.LG Frankfurt/Main06.02.2023
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1 BvR 1213/95 - Kündigungsschutz für Wochenendgrundstücke verfassungsgerechtLeitsatz: Das Moratorium und der Kündigungsausschluß auch für Eigenbedarf nach § 23 SchuldRAnpG sind mit Art. 14 GG vereinbar. (Leitsatz der Red.)BVerfG06.12.1999
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BVerwG 4 BN 18.06 - Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Abwägungsgebot; Anspruch auf ordnungsgemäße AbwägungLeitsatz: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Grundstückseigentümer aus dem Abwägungsgebot seine Antragsbefugnis zur Stellung eines Normenkontrollantrags herleiten kann, mit dem er sich gegen die zielförmige Festlegung eines Eignungsgebietes „Windnutzung" in einem Regionalplan wendet.BVerwG13.11.2006
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Re-Miet 8/83 - Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Mietsache; unwirksamer Ausschluss in FormularmietvertragLeitsatz: In einem Formularvertrag für die Miete von Wohnraum ist der Ausschluß von Schadensersatzansprüchen wegen Mängel der Mietsache unwirksam, wenn der Gewährleistungsausschluß auch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz das Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen umfaßt.BayObLG17.12.1984
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V ZB 8/24 - Teilungsversteigerung nicht für einzelne Filetstücke eines BuchgrundstücksLeitsatz: Die Teilungsversteigerung findet nur statt in Bezug auf Grundstücke im Rechtssinn, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer besonderen Nummer eingetragen sind; die Teilungsversteigerung eines einzelnen Flurstücks als Teil eines aus mehreren Flurstücken bestehenden Grundstücks (sog. zusammengesetztes Grundstück) ist ausgeschlossen.BGH26.09.2024
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5 C 64/09 - Vom Vermieter geschuldete HeiztemperaturenLeitsatz: Die vom Vermieter während der Heizperiode geschuldeten Raumtemperaturen in einer Wohnung betragen tagsüber in Flur, Küche Wohnzimmer und Schlafzimmer mindestens 20 °C. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick07.09.2010
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V ZB 24/92 - Wohnungseigentümerversammlung; Vertretungsregelung in Gemeinschaftsordnung; Hinzuziehung eines Beistands; VertraulichkeitsschutzLeitsatz: a) Ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, daß sich die Wohnungseigentümer in ihren Versammlungen nur durch bestimmte Personen vertreten lassen dürfen, so betrifft dies nicht nur die Stimmabgabe, sondern jede aktive Beteiligung. Dann ist auch einem Beistand nicht erlaubt, in der Versammlung Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen. b) Die Versammlungen der Wohnungseigentümer sind nicht öffentlich. Deshalb darf dort ein Wohnungseigentümer, wenn durch Teilungserklärung oder Vereinbarung nicht anders geregelt, auch einen ihn beratenden Beistand nicht immer, sondern nur dann hinzuziehen, wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat. Dieses kann sich aus beachtlichen persönlichen Gründen oder aus dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit ergeben, über die nach der Tagesordnung zu beschließen ist.BGH29.01.1993
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24 W 4180/97 - Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des EinberufungsmangelsLeitsatz: 1. Werden von ursprünglich 16 Wohnungseigentumseinheiten vier Einheiten so unterteilt, daß insgesamt 20 Einheiten entstehen, so haben - bei Vereinbarung des Objektprinzips - die Eigentümer der unterteilten Einheiten je eine halbe Stimme, die sie jeweils selbständig abgeben können (wie OLG Düsseldorf, OLGZ 1990, 152 = NJW-RR 1990, 521 = WE 1990, 170). 2. a) Wird bei der Einberufung der Eigentümerversammlung der Beschlußgegenstand nicht bezeichnet und waren in der Eigentümerversammlung weniger als die Hälfte der Stimmrechte vertreten, kann schon deshalb der Nachweis nicht geführt werden, daß der Eigentümerbeschluß auch bei ordnungsmäßiger Einberufung ebenso gefaßt worden wäre. b) In einem solchen Fall kann das Gericht nicht durch eine nachträgliche Befragung der nicht erschienenen Wohnungseigentümer die Nichtursächlichkeit des Einberufungsmangels auf die Beschlußfassung feststellen.KG18.11.1998