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Urteil Fehlerhafte Direktzahlungen der Mieter durch JobCenter und Verzug


Schlagworte

Fehlerhafte Direktzahlungen der Mieter durch JobCenter und Verzug

Leitsatz

Hat das JobCenter direkte Mietzahlungen an den Zwangsverwalter geleistet und (trotz Mitteilung des Mieters) nicht an den Ersteigerer als neuen Vermieter, ist dessen fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gerechtfertigt, denn ein Mieter muss unabhängig vom Verschulden für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einstehen (Anschluss an BGH, GE 2015, 313).

(Leitsatz der Redaktion)

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