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  1. 8 W RE Miet 1397/81 - Kündigung von Einliegerwohnraum
    Leitsatz: Das Recht des Vermieters, ein Mietverhältnis über Wohnraum innerhalb der von ihm selbst bewohnten Wohnung auf Grund des § 564 b Abs. 4 Satz 3 BGB zu kündigen, ist auch dann gegeben, wenn die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus liegt.
    Kammergericht
    21.04.1981
  2. 8 WRE Miet 4154/80 - Klage vor Ablauf der Überlegungsfrist
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter vor Ablauf der Überlegungsfrist des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) gegen den Mieter Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erhoben, nachdem der Mieter die Zustimmung endgültig und bestimmt abgelehnt hat, so ist die Klage nicht deswegen unzulässig, weil die Überlegungsfrist im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgelaufen war. 2. Die vor Ablauf der Überlegungsfrist des § 2 Abs. 3 Satz 1 MHG erhobene Zustimmungsklage wird zulässig, wenn die Frist zur Zeit des (letzten) Verhandlungstermins abgelaufen war.
    KG Berlin
    12.01.1981
  3. 8 W REMiet 3471/81 - Verwirkung des Anspruchs auf Nebenkostennachforderung; Mietnebenkosten, Nachforderung; Nachzahlungspflicht; Abrechnung, Unterlassen der Verwirkung
    Leitsatz: Der Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Nachzahlung von Nebenkosten aus Umlagenabrechnungen wird nicht allein dadurch verwirkt, daß der abrechnungspflichtige Vermieter es längere Zeit unterlassen hat, abzurechnen und den Anspruch geltend zu machen; die länger dauernde Untätigkeit des Vermieters ist grundsätzlich nur einer der beiden der Prüfung der Verwirkung zu würdigenden Umstände des Einzelfalls.
    KG
    14.08.1981
  4. 8 W REMiet 4340/80 - Duldungspflicht des Mieters; Wohnwertverbessernde Maßnahme; Modernisierungsarbeiten; Wertverbesserung; Zumutbarkeit; Mieterhöhung und Wertverbesserung
    Leitsatz: Bei der Prüfung der Frage, ob einem Mieter die Duldung von Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Wohnräume gemäß § 541 a Abs. 2 BGB zugemutet werden kann, ist im Rahmen einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles a) die nach Durchführung der Maßnahmen in Betracht kommende Mieterhöhung zu berücksichtigen, b) zu berücksichtigen, ob die Verbesserung objektiv in einem angemessenen Verhältnis zu der zu erwartenden Mieterhöhung steht.
    KG
    22.06.1981
  5. 8 W RE Miet 5071/80 - Eigenbedarf
    Leitsatz: Für die Annahme eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 564 b Abs. 1 BGB) genügt es nicht, wenn der Erwerber eines Hauses und nunmehrige Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses über eine in dem Haus belegene Wohnung nur damit begründet, daß er das Haus erworben hat, um in seinem Eigentum wohnen zu können und nicht mehr Mieter sein zu müssen.
    KG
    25.02.1981
  6. 8 WRE Miet 3471/81 - Verwirkung von Nebenkosten
    Leitsatz: Der Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Nachzahlung von Nebenkosten aus Umlagenabrechnungen wird nicht allein da durch verwirkt, daß der abrechnungspflichtige Vermieter es längere Zeit unterlassen hat, abzurechnen und den Anspruch geltend zu machen, die länger dauernde Untätigkeit des Vermieters ist grundsätzlich nur einer der bei der Prüfung der Verwirkung zu würdigenden Umstände des Einzelfalls.
    KG
    14.08.1981
  7. 8 WRE Miet 4340/80 - Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme; Modernisierungsduldung
    Leitsatz: Bei der Prüfung der Frage, ob einem Mieter die Duldung von Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Wohnräume gemäß § 541 a Abs. 2 BGB zugemutet werden kann, ist im Rahmen einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles a) die nach Durchführung der Maßnahmen in Betracht kommende Mieterhöhung zu berücksichtigen, b) zu berücksichtigen, ob die Verbesserung objektiv in einem angemessenen Verhältnis zu der erwarteten Mieterhöhung steht.
    KG
    22.06.1981
  8. 4 U 130/81 - Unerlaubte Untervermietung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs; Gebrauch; vertragswidriger durch Untervermietung; Untervermietung; unerlaubte; Gebrauchsüberlassung an Dritte; Berechtigtes Interesse des Vermieters
    Leitsatz: Ein Vermieter kann in der Regel das Mietverhältnis mit einem Mieter gemäß § 553 BGB fristlos kündigen, wenn dieser den Gebrauch der Mietsache unbefugt einem Dritten überläßt, ohne auf die Untervermietung einen Anspruch zu haben.
    HansOLG Hamburg
    17.12.1981
  9. 4 U 201/80 - Wohnraumkündigung; Kündigungserklärung; Zweckentfremdung; Verwertungskündigung
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Erklärung einer Wohnraumkündigung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB sind das Vorliegen der Erteilung einer Genehmigung nach Art. 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 in Verbindung mit der Hamburgischen Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 7. Dezember 1971 und deren Erwähnung im Kündigungsschreiben erforderlich, wenn die vom Vermieter angestrebte, zur Grundlage der Kündigungserklärung gemachte Verwertung des Mietobjekts in den Anwendungsbereich des Art. 6 des Gesetzes vom 4. November 1971 fällt.
    HansOLG Hamburg
    25.03.1981
  10. U 200/80 - Keine Zustimmungsvoraussetzung für Mieterhöhung
    Leitsatz: Das Recht des Vermieters, gemäß § 3 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) eine erhöhte Miete für von ihm durchgeführte Maßnahmen an Wohnraum (§ 1 MHG) im Sinne des § 3 Abs. 1 MHG zu verlangen, hängt nicht davon ab, daß der Mieter diesen Maßnahmen zuvor zugestimmt hat.
    HansOLG Hamburg
    22.04.1981