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  1. 6 C 606/81 - Zahlung unter Vorbehalt/unwirksame Mieterhöhungserklärung; Mieterhöhungserklärung/Zahlung auf unwirksame; Zahlung unter Vorbehalt/unwirksame Mieterhöhungserklärung; unwirksame Mieterhöhungserklärung/Zahlung unter Vorbehalt; Vorbehalt bei Zahlung auf unwirksame Mieterhöhungserklärung; rechtlicher Grund/unwirksame Mieterhöhungserklärung; Bereicherungsanspruch/kein Anspruch bei Zahlung auf unwirksame Mieterhöhungserklärung; Mietpreisgleitklausel/Rechtsgrund für Mietzahlung; Mietpreisgleitklausel/keine formell wirksame Mieterhöhungserklärung erforderlich; Gleitklausel/Zurückbehaltungsrecht bis zur Abgabe einer formell wirksamen Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: Es macht keinen rechtserheblichen Unterschied, ob der Mieter auf eine nach § 10 WoBindG formunwirksame Mieterhöhung unter ausdrücklich erklärtem Vorbehalt oder vorbehaltlos zahlt.
    AG Schöneberg
    04.11.1981
  2. 20 REMiet 3/81 - Sonderkündigungsrecht bei Dreifamilienhaus
    Leitsatz: Dem Vermieter steht das Kündigungsrecht des § 564 b Abs. 4 S.1 BGB nicht zu, wenn in einem dreigeschossigen Gebäude ein Stockwerk gewerblich genutzt wird, während sich in den beiden anderen Stockwerken die Wohnungen des Vermieters bzw. Mieters befinden.
    OLG Frankfurt
    02.11.1981
  3. 20 REMiet 3/81 - Zweifamilienhaus, Begriff; Kündigung/im Zweifamilienhaus (gewerbliche Nutzung des 3. Stockwerkes); Zweifamilienhaus/Kündigung (gewerbliche Nutzung des 3. Stockwerkes)
    Leitsatz: Dem Vermieter steht das Kündigungsrecht des § 564 b Abs. 4 Satz 1 BGB nicht zu, wenn in einem dreigeschossigen Gebäude ein Stockwerk gewerblich genutzt wird, während sich in den beiden anderen Stockwerken die Wohnungen des Vermieters beziehungsweise Mieters befinden.
    OLG Frankfurt a. M.
    02.11.1981
  4. 3 REMiet 10/81 - Änderung der Kündigungsgründe; Änderung/der Kündigungsgründe; Kündigung/Änderung der Gründe; Widerspruch/gegen eine Kündigung
    Leitsatz: Hat der Mieter einer Kündigung des Vermieters aus § 564 b Abs. 1 BGB widersprochen, so darf der Vermieter noch innerhalb der laufenden Kündigungsfrist nunmehr nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn er in dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, daß die Kündigung nicht mehr auf berechtigte Interessen nach Abs. 1 gestützt wird.
    OLG Karlsruhe
    02.11.1981
  5. 3 RE-Miet 10/81 - Nachschiebung einer Kündigung aus anderem Grund
    Leitsatz: Hat der Mieter einer Kündigung des Vermieters aus § 564 b Abs. 1 BGB widersprochen, so darf der Vermieter noch innerhalb der laufenden Kündigungsfrist nunmehr nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn er in dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, daß die Kündigung nicht mehr auf berechtigte Interessen nach Abs. 1 gestützt wird.
    OLG Karlsruhe
    27.10.1981
  6. 61 S 105/82 - Verzug; Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen; Leistungsaufforderung
    Leitsatz: Ein Mieter gerät mit der Durchführung fälliger Schönheitsreparaturen nicht in Verzug, wenn ihn der Vermieter nur aufgefordert hat, innerhalb einer Frist zu erklären, ob er bereit sei, die notwendigen Schönheitsreparaturen durchzuführen. Das gleiche gilt, wenn ihm der Vermieter nicht genau mitgeteilt hat, welche Schönheitsreparaturen im einzelnen in den Mieträumen noch auszuführen sind.
    LG Berlin
    07.10.1981
  7. 3 Re Miet 6/81 - Eigenbedarfskündigung, Entfallen der Gründe
    Leitsatz: 1. Entfallen die Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Mieter die Wohnung geräumt hat, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter davon zu unterrichten und auf Verlangen das Mietverhältnis fortzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt eine positive Vertragsverletzung dar. 2. Ein Schadenersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung steht dem Mieter, der auf eine nicht ordnungsgemäß begründete Kündigung hin ausgezogen ist, jedenfalls dann zu, wenn ihm der Vermieter die Bedarfsgründe mündlich schlüssig dargelegt und der Mieter keine Veranlassung hat, diesen Angaben zu mißtrauen. 3. Dieser Schadenersatzanspruch wird in der Regel nicht dadurch aus geschlossen, daß der Mieter infolge der scheinbar gerechtfertigten Kündigung den Mietvertrag mit dem Vermieter einvernehmlich vorzeitig beendet hat.
    OLG Karlsruhe
    07.10.1981
  8. 3 REMiet 6/81 - Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Kündigung/unbearbeitete als positive Vertragsverletzung; Eigenbedarfskündigung/unberechtigte als positive Vertragsverletzung; positive Vertragsverletzung/durch unberechtigte Eigenbedarfskündigung; Vermieter/Unterrichtungspflicht; Schadensersatzanspruch/wegen unberechtigter Kündigung; Vertragsverletzung/positive durch unberechtigte Eigenbedarfskündigung; Unterrichtungspflicht/des Vermieters bei Entfallen der Kündigungsgründe
    Leitsatz: 1. Entfallen die die Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Mieter die Wohnung geräumt hat, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter davon zu unterrichten und auf Verlangen das Mietverhältnis fortzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt eine positive Vertragsverletzung dar. 2. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung steht dem Mieter, der auf eine nicht ordnungsgemäß begründete Kündigung hin ausgezogen ist, jedenfalls dann zu, wenn ihm der Vermieter die Bedarfsgründe mündlich schlüssig darlegt und der Mieter keine Veranlassung hatte, diesen Angaben zu mißtrauen. 3. Dieser Schadensersatzanspruch wird in der Regel nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Mieter infolge der scheinbar gerechtfertigten Kündigung den Mietvertrag mit dem Vermieter einvernehmlich vorzeitig beendet hat.
    OLG Karlsruhe
    07.10.1981
  9. 20 REMiet 2/81 - Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnung
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist nicht schon deshalb unwirksam, weil das beigefügte Sachverständigengutachten keine tatsächlichen Angaben über die herangezogenen Vergleichsobjekte enthält.
    OLG Frankfurt
    05.10.1981
  10. 3 W RE 77/81 - Zulässigkeitsvoraussetzung der Vorlage, Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt
    Leitsatz: Eine Vorlage ist unzulässig, wenn der Beschluß nicht ordnungsgemäß begründet ist.
    OLG Zweibrücken
    05.10.1981