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  1. 63 S 236/15 - Schadensersatz des Mieters bei Verweigerung der Zutrittsgewährung, Mitverschulden des Vermieters bei erkennbarer Blockadehaltung
    Leitsatz: 1. Der Mieter schuldet Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, wenn er trotz gerichtlich festgestellter Duldungsverpflichtung Modernisierungsmaßnahmen nicht zulässt (hier: Einlagerungskosten für Fenster).2. Bei einer angekündigten Blockade- und Verweigerungshaltung des Mieters kann dieser Anspruch (hier: Handwerkerkosten für vergebliche Anfahrt) wegen überwiegenden Mitverschuldens des Vermieters entfallen, wenn er nicht vorher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt hatte. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    13.09.2016

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