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Urteil Schadensersatz des Mieters bei Verweigerung der Zutrittsgewährung, Mitverschulden des Vermieters bei erkennbarer Blockadehaltung


Schlagworte

Schadensersatz des Mieters bei Verweigerung der Zutrittsgewährung, Mitverschulden des Vermieters bei erkennbarer Blockadehaltung

Leitsatz

1. Der Mieter schuldet Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, wenn er trotz gerichtlich festgestellter Duldungsverpflichtung Modernisierungsmaßnahmen nicht zulässt (hier: Einlagerungskosten für Fenster).

2. Bei einer angekündigten Blockade- und Verweigerungshaltung des Mieters kann dieser Anspruch (hier: Handwerkerkosten für vergebliche Anfahrt) wegen überwiegenden Mitverschuldens des Vermieters entfallen, wenn er nicht vorher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt hatte.

(Leitsätze der Redaktion)

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