63 S 236/15 - Schadensersatz des Mieters bei Verweigerung der Zutrittsgewährung, Mitverschulden des Vermieters bei erkennbarer Blockadehaltung
Leitsatz: 1. Der Mieter schuldet Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, wenn er
trotz gerichtlich festgestellter Duldungsverpflichtung Modernisierungsmaßnahmen
nicht zulässt (hier: Einlagerungskosten für Fenster).2. Bei einer angekündigten Blockade- und Verweigerungshaltung des Mieters
kann dieser Anspruch (hier: Handwerkerkosten für vergebliche Anfahrt) wegen überwiegenden
Mitverschuldens des Vermieters entfallen, wenn er nicht vorher
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt hatte.
(Leitsätze der Redaktion)