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Urteil Zwangsversteigerung


Schlagworte

Zwangsversteigerung; Zuschlag; Doppelausgebot; Zuschlag der Gebote auf die abweichenden Bedingungen bei Fehlen der Beeinträchtigung des Schuldners

Leitsatz

Werden im Falle eines Doppelausgebots Gebote nur auf die abweichenden Bedingungen abgegeben, denen der Schuldner nicht zugestimmt hat, darf der Zuschlag erteilt werden, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Schuldners bestehen.

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