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Urteil Zurückgezahlte Betriebskostenvorauszahlung
Schlagworte
Zurückgezahlte Betriebskostenvorauszahlung
Leitsatz
Zahlt der Vermieter wegen fehlender Aufschlüsselung Betriebskostenvorauszahlungen an den Mieter zurück, steht ihm im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BGH ein Rückforderungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu.
(Leitsatz der Redaktion)
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