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Urteil Zurückbehaltungsrecht gegenüber Nachforderung aus Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht gegenüber Nachforderung aus Betriebskostenabrechnung; Einsichtsrecht des Mieters in Wärmelieferungsvertrag
Leitsatz
Der Mieter hat ein Einsichtsrechts in den Wärmelieferungsvertrag, den der Vermieter mit einem Fernwärmelieferanten abgeschlossen hat. Solange ihm dieses Recht nicht gewährt wird, hat der Mieter gegenüber der Nachforderung des Vermieters aus der Nebenkostenabrechnung sowie hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen ein Zurückhaltungsrecht.
(Leitsatz der Redaktion)
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