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Urteil Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Schlagworte
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; notwendige Angabe des maßgeblichen Sachverhalts im anfechtbaren Beschluss
Leitsatz
Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, wobei auch das mit dem Rechtsmittel verfolgte Rechtsschutzziel deutlich werden muss. Das gilt auch für Beschlüsse, durch die die Berufung mit der Begründung verworfen wird, die Berufungssumme sei nicht erreicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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