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Urteil Wohngeldschuldner bei Eigentümerwechsel
Schlagworte
Wohngeldschuldner bei Eigentümerwechsel
Leitsatz
Auch wenn die Wohnungseigentümer im Rahmen ihrer Beschlussfassung über Jahresabrechnungen nicht den gegenwärtigen Wohnungseigentümer mit Nachzahlungsforderungen (Abrechnungsspitze) belasten wollen und den Voreigentümer als Wohngeldschuldner bezeichnen, richten sich die Nachzahlungsforderungen gegen den aktuellen Wohnungseigentümer.
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