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Urteil Wirksamer vertraglicher Kündigungsausschluss bei Grundstücksnutzungsvertrag für Windkraftanlagen


Schlagworte

Wirksamer vertraglicher Kündigungsausschluss bei Grundstücksnutzungsvertrag für Windkraftanlagen

Leitsätze

Ein vertraglich vereinbarter Kündigungsausschluss ist unwirksam, wenn damit die Gefahr bestünde, dass der Vertrag weder zeitlich begrenzt ist noch jemals von der Partei beendet werden kann, so dass seine Laufzeit „in der Luft hängt". Diese Gefahr besteht nicht, wenn aus Sicht der Parteien sichergestellt ist, dass der Vertrag entweder zeitlich begrenzt ist oder von Seiten einer Partei beendet werden kann.

Eine vertragliche Regelung in einem Nutzungsvertrag über ein Grundstück, die den Pächter berechtigt, nach Einholung der erforderlichen Genehmigungen Windkraftanlagen zu errichten und über einen Zeitraum von 29 Jahren nach Inbetriebnahme zu betreiben, während dem Verpächter ein Rücktrittsrecht nur zusteht, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen wird, im Übrigen ein Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist, ist wirksam.

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