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Urteil Wiederholte Abgabe einer eidesstattliche Versicherung
Schlagworte
Wiederholte Abgabe einer eidesstattliche Versicherung; Nachbesserung bei unzutreffenden Angaben; Anspruch aus einem Mietverhältnis auf Rückzahlung hinterlegter Mietkautionen; äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Vermögensverzeichnis
Leitsatz
Der Gläubiger kann die Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass der Schuldner versehentlich unzutreffende Angaben zum Drittschuldner einer im Vermögensverzeichnis genannten Forderung gemacht hat.
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