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Urteil Wertersatz nach Rücktritt vom Bauvertrag auf Werklohnbasis
Schlagworte
Wertersatz nach Rücktritt vom Bauvertrag auf Werklohnbasis; mangelhafte Leistung
Leitsätze
a) Der vom Besteller nach Rücktritt von einem Bauvertrag geschuldete Wertersatz für die bei ihm verbleibende Bauleistung ist auf der Grundlage des Werklohns zu ermitteln (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 311/07, BGHZ 178, 355).
b) Ein Mangel des Werkes ist durch eine analoge Anwendung des § 638 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen.
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