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Urteil Wärmecontracting
Schlagworte
Wärmecontracting; keine Aufschlüsselung des Preisgefüges zwischen Versorger und Vorlieferant
Leitsatz
Eine mietvertragliche Klausel, dass der Mieter die Kosten der gewerblichen Wärmelieferung zu tragen hat, genügt zur Überwälzung der Kosten des Wärmecontractings nach § 2 Nr. 4 c BetrKV; einer Aufschlüsselung des Preisgefüges zwischen Versorger und Vorlieferant bedarf es nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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