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Urteil Vorlage testierter Jahresabschlüsse bei Umsatzmiete
Schlagworte
Vorlage testierter Jahresabschlüsse bei Umsatzmiete; Gewerberaummiete
Leitsatz
Die Weigerung des Geschäftsraummieters zur Vorlage testierter Jahresabschlüsse und anderer Umsatznachweise kann den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen.
(Leitsatz der Redaktion)
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