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Urteil Voraussetzungen für eine strafrechtliche Rehabilitierung
Schlagworte
Voraussetzungen für eine strafrechtliche Rehabilitierung; Zweifel zu Lasten des Betroffenen
Leitsatz
Voraussetzung für eine strafrechtliche Rehabilitierung ist, dass die Unterbringung des Betroffenen im Kinderheim politischer Verfolgung gedient hat oder ihr sachfremde Erwägungen zugrunde lagen. Insoweit verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wirken sich im Rehabilitierungsverfahren regelmäßig zu Lasten des Betroffenen aus.
(Leitsatz der Redaktion)
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