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Urteil Vertretung einer GbR bei Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek
Schlagworte
Vertretung einer GbR bei Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek; Nachweis mit vollstreckbarer Ausfertigung des Urteils
Leitsatz
Die Vertretungsverhältnisse einer GbR können auch bei der späteren Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils nachgewiesen werden, aufgrund dessen die Eintragung der Hypothek erfolgte.
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