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Urteil Verstoß gegen Mitteilungspflichten bei Umsatzmietvereinbarung
Schlagworte
Verstoß gegen Mitteilungspflichten bei Umsatzmietvereinbarung; Umsatzmiete; Auskunft über Umsätze; Einsicht in Geschäftsbücher
Leitsatz
Ist eine Umsatzmiete vereinbart, muss der Mieter auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag Auskunft über Umsätze erteilen und Einsicht in die Geschäftsbücher gewähren.
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