Urteil Verstopftes Abflussrohr auf dem Balkon
Schlagworte
Verstopftes Abflussrohr auf dem Balkon; Haftung des Mieters für Wasserschäden bei unterlassener Räumung von Schnee und Eis
Leitsätze
1. Der Mieter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Wasser vom Balkon über eine dort vorgesehene Einrichtung abfließen kann.
2. Ist der Balkon nicht von Eis und Schnee geräumt, und kommt es in der Folgezeit wegen des vereisten Abflusses zu Wasserschäden in der darunter liegenden Wohnung, haftet der Mieter auf Schadensersatz.
3. Der Schaden umfasst neben den Beseitigungskosten (einschließlich der Renovierung und der Stromkosten für Trocknungsgeräte) auch die angemessene Mietminderung durch den betroffenen Mieter.
(Leitsätze der Redaktion)
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