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Urteil Vereinbarung von Verwaltungskosten
Schlagworte
Vereinbarung von Verwaltungskosten; überraschende Klausel
Leitsatz
Belaufen sich die formularmäßig vereinbarten Verwaltungskosten auf etwa 5,5 % der Bruttomiete, kann der Mieter Unwirksamkeit wegen überraschender Klausel nicht geltend machen.
(Leitsatz der Redaktion)
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