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Urteil Unwirksame Klausel über Sicherungsabrede
Schlagworte
Unwirksame Klausel über Sicherungsabrede; Sicherheitsleistung von 5 % der Auftragssumme; Verzicht auf Einrede; Anfechtbarkeit; Aufrechnung; Vorausklage; Gewährleistungsbürgschaft; Bauvertrag
Leitsatz
Eine in einem VOB-Vertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers, mit der „zur Sicherung der vertragsgemäßen Abwicklung der Leistungen nach der Abnahme, insbesondere Gewährleistung", eine Sicherung von 5 % der Abrechnungssumme vereinbart wird und Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede gemäß § 768 BGB auszustellen sind, ist unwirksam.
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