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Urteil Unterversicherter Brandschaden und fehlende Aufklärung durch Versicherung
Schlagworte
Unterversicherter Brandschaden und fehlende Aufklärung durch Versicherung; Bestimmung des Versicherungswertes 1914 durch den Versicherten; Wohngebäudeversicherung; Kürzung des Neuwertschadens; Mietausfallschaden
Leitsatz
Der Gebäudeversicherer verletzt seine Hinweis- und Beratungspflicht, wenn er die Bestimmung des Versicherungswertes 1914 dem Versicherungsnehmer überlässt.
(Leitsatz der Redaktion)
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