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Urteil Umstellung auf Restkapital


Schlagworte

Umstellung auf Restkapital; frei werdende Mittel; Senkung der Aufwendungszuschüsse; vorzeitige Bedienung der Aufwendungsdarlehen; Anschlussförderung

Leitsatz

Wenn der Fördergeber zur Bewilligung der sog. Anschlussförderung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau in Berlin eine Umstellung auf Restkapital verlangt, sind die dadurch frei werdenden Mittel nur zur Senkung der Aufwendungszuschüsse, nicht aber (auch) zur vorzeitigen Bedienung der Aufwendungsdarlehen einzusetzen.

(Leitsatz der Redaktion)

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