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Urteil Umstellung auf funkbasiertes Ablesesystem bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Umstellung auf funkbasiertes Ablesesystem bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung; Funkablesung; Heizkostenverteiler
Leitsatz
Der Mieter hat nach § 4 Abs. 2 HeizkostenVO den Austausch funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden. Für die Ersetzung der bisherigen Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ein funkbasiertes Ablesesystem kann sich eine Duldungspflicht aus § 554 Abs. 2 BGB ergeben.
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