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Urteil Überbaurente und Grundbucheintragung


Schlagworte

Überbaurente und Grundbucheintragung; rentenpflichtiges Grundstück

Leitsatz

Der beim rentenpflichtigen Grundstück eingetragene Verzicht auf eine Überbaurente nach § 914 Abs. 2 Satz 2 BGB kann nicht entsprechend § 9 GBO beim rentenberechtigten Grundstück vermerkt werden (Aufgabe von Senat, OLGZ 1967, 328 = Rpfleger 1968, 52; wie BayObLG, NJW-RR 1998, 1389 = Rpfleger 1998, 468).

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